Kündigungsfrist berechnen
Drei Monate Kündigungsfrist heißt nicht 90 Tage. Es heißt: zwei volle Kalendermonate nach dem Monat, in dem die Kündigung ankommt — vorausgesetzt, sie kommt früh genug an.
Dieser Artikel erklärt die Zählweise, nicht Ihren Fall. Mietrecht kennt Sonderfälle, Staffelmieten, abweichende Vereinbarungen und Landesrecht. Bei einer konkreten Kündigung fragen Sie einen Mieterverein oder eine Anwältin.
Die Grundregel
Für Mieterinnen und Mieter beträgt die gesetzliche Frist bei Wohnraum drei Monate — unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis schon läuft. Für Vermieter verlängert sie sich mit der Mietdauer.
Gezählt wird in Kalendermonaten, nicht in Tagen. Das Mietverhältnis endet immer zum Monatsende.
Die Karenzfrist: der dritte Werktag
Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt:
| Zugang | Laufender Monat | Ende des Mietverhältnisses |
|---|---|---|
| bis zum 3. Werktag | zählt mit | Ende des übernächsten Monats |
| danach | zählt nicht | einen Monat später |
Ein Beispiel: Die Kündigung geht am 3. März ein und dieser Tag ist der dritte Werktag. Dann zählen März, April und Mai — das Mietverhältnis endet am 31. Mai. Kommt sie einen Tag später, endet es erst am 30. Juni.
Ein einziger Tag verschiebt das Ende um einen vollen Monat — und damit um eine Monatsmiete.
Welche Tage Werktage sind
Werktage sind Montag bis Samstag. Der Samstag zählt mit, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht. Das ergibt sich aus § 193 BGB und ist unabhängig davon, ob jemand tatsächlich arbeitet.
Beginnt ein Monat also an einem Donnerstag, ist der dritte Werktag der Samstag. Ausführlich steht das unter Werktage oder Arbeitstage.
Der Zugang, nicht der Poststempel
Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er sie zur Kenntnis nehmen kann — praktisch: der Tag, an dem sie im Briefkasten liegt.
Das Datum auf dem Brief zählt nicht. Der Poststempel zählt nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft persönlich ein oder nutzt Einwurf-Einschreiben.
Häufige Fehler
In 90 Tagen rechnen. Die Frist läuft über Kalendermonate. Drei Monate ab 15. Januar enden nicht am 15. April, sondern am 30. April.
Den Samstag als arbeitsfreien Tag behandeln. Er ist ein Werktag und zählt in der Karenzfrist mit.
Auf den letzten Drücker einwerfen. Der dritte Werktag ist eine harte Kante, und im Streitfall muss der Kündigende den Zugang beweisen.
Häufige Fragen
Sind drei Monate Kündigungsfrist gleich 90 Tage?
Nein. Gezählt werden volle Kalendermonate, und das Mietverhältnis endet zum Monatsende. Je nach Monatslängen sind das zwischen 89 und 92 Tagen.
Was bedeutet der dritte Werktag?
Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat noch mit. Danach beginnt die Frist erst im Folgemonat.
Tage nachzählen
Der Datumsrechner zählt Kalendertage, Werktage und Arbeitstage zwischen zwei Daten und zieht die bundesweiten Feiertage ab — nützlich, um den dritten Werktag eines Monats zu finden.