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Werktage oder Arbeitstage?

„Lieferung in drei Werktagen" und „Bearbeitung in drei Arbeitstagen" bedeuten nicht dasselbe. Der Unterschied ist der Samstag — und bei längeren Fristen summiert er sich zu ganzen Tagen.

Von [VORNAME NACHNAME] · Zuletzt geprüft am

Die kurze Antwort

Werktage sind Montag bis Samstag. Arbeitstage sind die Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wird — üblicherweise Montag bis Freitag.

Der Werktag ist ein Rechtsbegriff, der Arbeitstag ein vertraglicher. Nach § 193 BGB ist ein Werktag jeder Tag außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Der Samstag zählt also mit, auch wenn kaum jemand samstags im Büro sitzt.

BegriffUmfasstGeregelt durchTypisch bei
Kalendertagealle sieben TageKündigungsfristen, Mietrecht
WerktageMontag bis Samstag§ 193 BGBLieferfristen, Handwerkertermine
Arbeitstagemeist Montag bis FreitagArbeits- oder TarifvertragUrlaub, Projektplanung

Warum der Unterschied Geld kostet

Nehmen wir eine Frist von 14 Werktagen ab Montag, dem 6. April. Sie endet am Samstag, dem 25. April. Wer dieselbe Frist versehentlich in Arbeitstagen rechnet, landet beim Donnerstag, dem 23. April — zwei Tage früher.

Bei einer Widerspruchs- oder Rügefrist ist das der Unterschied zwischen rechtzeitig und zu spät. Bei einer Lieferzusage ist es der Unterschied zwischen eingehalten und gebrochen.

Und die Abweichung wächst: Pro angefangener Woche kommt ein Samstag hinzu. Über acht Wochen sind das bereits acht Tage.

Ist der Samstag wirklich ein Werktag?

Ja. Das überrascht viele, ist aber im Gesetz eindeutig geregelt und gilt unabhängig davon, ob bei Ihnen samstags jemand arbeitet.

Praktische Folge: Liest man in einem Onlineshop „Versand innerhalb von zwei Werktagen" und bestellt am Donnerstag, ist der Samstag mitzuzählen — die Frist endet also am Freitag oder Samstag, nicht erst am Montag.

Eine Ausnahme regelt § 193 BGB gleich mit: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Das gilt allerdings nur für Fristen, deren Ende eine Handlung verlangt — nicht automatisch für jede Zeitangabe.

Und die Feiertage?

Gesetzliche Feiertage sind keine Werktage. Sie fallen also in beiden Zählweisen heraus.

Hier lauert allerdings die zweite Falle: Feiertage sind in Deutschland Ländersache. Bundesweit gelten nur neun — Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag.

Fronleichnam, Allerheiligen, Heilige Drei Könige oder das Reformationsfest gelten nur in bestimmten Bundesländern. Wer eine Frist über Bundesländergrenzen hinweg plant — etwa zwischen Lieferant und Kunde — muss also wissen, wessen Feiertagskalender maßgeblich ist.

Häufige Fehler

Den Samstag vergessen. Der mit Abstand häufigste Fehler, und er geht immer zu Ihren Lasten, weil Sie sich die Frist länger rechnen als sie ist.

Den ersten Tag mitzählen. Bei gesetzlichen Fristen beginnt der Lauf in der Regel am Tag nach dem auslösenden Ereignis. Wer den Ereignistag mitzählt, kommt einen Tag zu früh heraus.

Landesfeiertage übersehen. Eine Frist, die in Bayern über Fronleichnam läuft, endet später als dieselbe Frist in Hamburg.

Häufige Fragen

Ist der Samstag ein Werktag?

Ja. Nach § 193 BGB ist jeder Tag außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ein Werktag, der Samstag also eingeschlossen — unabhängig davon, ob tatsächlich gearbeitet wird.

Was ist der Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag?

Werktage sind Montag bis Samstag und gesetzlich definiert. Arbeitstage sind die tatsächlich gearbeiteten Tage, meist Montag bis Freitag, und ergeben sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag.

Zählen Feiertage als Werktage?

Nein. Gesetzliche Feiertage sind keine Werktage. Da Feiertage Ländersache sind, gelten bundesweit aber nur neun davon.

Selbst nachrechnen

Der Datumsrechner gibt Kalendertage, Werktage und Arbeitstage nebeneinander aus und zieht die neun bundesweiten Feiertage automatisch ab — Sie sehen also sofort, wie weit die drei Zählweisen für Ihren Zeitraum auseinanderliegen.

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